Der Gemeinderat Wald BE bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Wald zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Ortsplanungsrevision Wald liegt 30 Tage, vom 9. Januar 2017 bis und mit 8. Februar 2017 in der Gemeindeverwaltung auf.
Die Auflageakten finden Sie ausserdem auf dieser Website unter Ortsplanungsrevision.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Wald BE, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald, zu richten.
Zimmerwald, 20. Dezember 2016
Der Gemeinderat
Veröffentlicht am 09.01.2017 um 16:39