Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 23. November 2023, 20.00 Uhr, in der Aula der Schulanlage Wald

Traktanden

  1. Finanzplanung 2023 – 2028
    Orientierung
     
  2. Budget 2024
    Beratung und Genehmigung, Festlegen der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage
     
  3. Wahlen
    Gesamterneuerungswahlen Amtsdauer 2024 – 2027
     
  4. Schule Wald
    Beschaffung mobiler Endgeräte (Notebooks)
    Kenntnisnahme Kreditabrechnung
     
  5. Orientierungen / Verschiedenes


Aktenauflage

Die Akten zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter www.wald-be.ch eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im November in alle Haushalte verschickt.

Teilnahme und Stimmrecht

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Gemeinderat Wald

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