Jahresrechnung 2023 – Nachkredit zu gebundener Ausgabe

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 an seiner Sitzung vom 24. April 2024 zuhanden der Gemeindeversammlung genehmigt. Nach Art. 7 Abs. 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Wald BE sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

Für die Jahresrechnung 2023 ist folgender Nachkredit zu publizieren:

Nachkredit für die Wertberichtigung gefährderter Liegenschaftssteuern von Fr. 54'100.00. Dieser Nachkredit ist auf Rückstellungen für provisorische Fakturierungen von Liegenschaftssteuern für Juristische Personen zurückzuführen.
 

Gemeinderat

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