
Zonenplanänderung und Baureglement Englisberg - Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
Mit Verfügung vom 24. Dezember 2010 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) die von der Gemeindeversammlung beschlossene Änderung des Zonenplans und Baureglements Englisberg (Art. 45 ZöN Kindergarten) ohne Vorbehalt genehmigt. Die Änderung tritt mit der Genehmigung durch das AGR in Kraft und kann bei der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald, eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgt gestützt auf Art. 110 der Bauverordnung. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, gestützt auf Art. 61a Abs.1 des Baugesetzes Beschwerde erhoben werden.
Zimmerwald, 28. Dezember 2010
Der Gemeinderat
Veröffentlicht am 28.12.10 um 13:39