
Bewilligungs-Erfordernis
Nicht alle Neu-, An-, Umbauten und Sanierungen bedürfen einer Baubewilligung. Nähere Auskünfte gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung.
Bewilligungspflicht
Alle Bauten, Anlagen und Vorkehrungen, nachstehend Bauvorhaben genannt, die unter die Bestimmung der Baugesetzgebung (Art. 1) fallen, erfordern eine Baubewilligung. Das gilt insbesondere für:
Detaillierte Angaben über die baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Art. 4 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.