
Bitte reichen Sie die Baugesuchsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Baugesuchsunterlagen sind durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und bei Bauten auf fremden Grundstücken ausserdem vom Grundeigentümer zu unterzeichnen.
Das Baugesuch ist mindestens in zweifacher Ausführung einzureichen. Bei grösseren Bauprojekten ist die Anzahl entsprechend der verschiedenen gemeindeexternen Ämter (z.B. Gebäudeversicherung, Gewässerschutzamt ect.) anzupassen.
Beizulegen sind ein durch den Geometer beglaubigter Situationsplan in geeignetem Massstab, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen. Alle Pläne sind zu datieren und vom Gesuchsteller, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterzeichnen. Erfordert das Bauvorhaben eine Ausnahme, so ist dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch beizulegen.
Werden Grenz- und Näherbaurechte zur Erstellung des Bauprojektes benötigt, ist dem Baugesuch die schriftliche Zustimmung der Nachbarn beizulegen. Die Gemeinde kann die dienstbarkeitliche Sicherstellung im Grundbuch verlangen.
Stellt die Baubewilligungsinstanz bei der vorläufigen Prüfung formelle Mängel fest, weist sie das Gesuch unter Ansetzung einer Frist zur Verbesserung zurück (Art. 18 BewD).
Die Gesuchsteller haben zugleich mit der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände abzustecken und durch Profile kenntlich zu machen. Die Profile haben namentlich in den Gebäudeecken die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien anzugeben.
Detailliertere Angaben über die Profilierung sind in Art. 16 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.
Zuständig für die Erteilung der Baubewilligungen ist die Baukommission. Für Baugesuche der Gastwirtschaft, der Gemeinde oder bei Baukosten über 1 Mio. Franken ist der Regierungsstatthalter zuständig. Die Baugesuche sind jedoch immer bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemäss Art. 47 des BewD ist die Gemeinde verpflichtet darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung eingehalten werden.
Namentlich sind zu melden:
Meldeanlass | Meldeort |
|---|---|
Baubeginn | Gemeindeverwaltung Wald |
Schnurgerüst | Gemeindeverwaltung Wald |
Ausführung von Bauten aus "Kleiner Baubewilligung" | Gemeindeverwaltung Wald |
Rohbau (Vollendung Rohbau, einschliesslich Dacheindeckung und Kamin) | Gemeindeverwaltung Wald |
Schutzraum (Armierung Boden, Wände, Decken) | Gemeindeverwaltung Wald |
Tankraum | Gemeindeverwaltung Wald |
Kanalisationsanschluss (bei offenem Graben) | Gemeindeverwaltung Wald |
Bauabnahme (Endkontrolle vor Bezug) | Gemeindeverwaltung Wald |
Bitte veinbaren Sie die Abnahmetermine frühzeitig. Der verantwortliche Bauleiter oder die Bauherrschaft muss bei der Abnahme anwesend sein. Beanstandungen werden der Bauherrschaft oder dem Bauleiter sofort mündlich mitgeteilt.
Zwecks Information frühzeitig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen.