
Für den jährlichen Voranschlag berechnen die einzelnen Ressorts alle Aufwand- und Ertragsposten. Daraus errechnet sich der gesamte Voranschlag der Gemeinde. Dieser enthält alle Aufwendungen und Erträge des folgenden Jahres und die Veränderung des Eigenkapitals. Der Voranschlag ist vor Beginn des Rechnungsjahres zusammen mit der Steueranlage zu beschliessen.