Gemeindeverwaltung Wald

Gastgewerbe

Das Gesuch für die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes ist 30 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Bitte legen Sie einen aktuellen Strafregisterauszug und eine Kopie des Fähigkeitsausweises sowie die bisherige Betriebsbewilligung bei.

Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetrieb dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Überzeitbewilligungen erteilen. Gesuche um Erteilung der Überzeitbewilligungen sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

Zuletzt aktualisiert am: 05.01.2010
Gemeindeverwaltung Wald · Kirchstrasse 5 · 3086 Zimmerwald
Tel: 031 810 60 70 · Fax: 031 810 60 75 · E-Mail: gemeinde@.dont-want-spamwald-be.ch