Gemeindeverwaltung Wald

Geburt

Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes!

Das Spital meldet die Niederkunft dem zuständigen Zivilstandsamt. Nach dem Eintrag ins Familienregister wird die Geburtsmitteilung an die Einwohnerkontrolle weitergeleitet.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, sicht innert drei Tagen beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland zu melden.

Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Rufname und Konfession des neugeborenen Kindes mit.

Anschrift

Gemeindeverwaltung Wald
Kirchstrasse 5
Postfach 24
3086 Zimmerwald

Tel. 031 810 60 70
Fax 031 810 60 75

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
07.45 Uhr - 11.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag geschlossen

Zuletzt aktualisiert am: 27.07.2010
Gemeindeverwaltung Wald · Kirchstrasse 5 · 3086 Zimmerwald
Tel: 031 810 60 70 · Fax: 031 810 60 75 · E-Mail: gemeinde@.dont-want-spamwald-be.ch