Gemeindeverwaltung Wald

Lotto, Tombola und Lotterie



Lotto und Tombola

Lottos und Tombolas sind ab dem 1.1.2010, soweit sie nicht unter das eidgenössische Lotteriegesetz fallen, ohne Bewilligung zulässig. Die Erträge aus Lottos und Tombolas dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

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Lotterie

Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffenlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.

Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgen.

Das Gesuchsformular für die Erteilung eine Lotteriebewilligung ist

  • vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Beilagen bei der Polizei- und Militärdirektion, Abteilung Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern einzureichen,
  • bis spätestens am 30. September des Jahres vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufs einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern.

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Anschrift

Gemeindeverwaltung Wald
Kirchstrasse 5
Postfach 24
3086 Zimmerwald

Tel. 031 810 60 70
Fax 031 810 60 75

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
07.45 Uhr - 11.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag geschlossen

Zuletzt aktualisiert am: 05.01.2010
Gemeindeverwaltung Wald · Kirchstrasse 5 · 3086 Zimmerwald
Tel: 031 810 60 70 · Fax: 031 810 60 75 · E-Mail: gemeinde@.dont-want-spamwald-be.ch