Gemeindeverwaltung Wald

Zuzug Schweizer/innen



Niederlassung

Schweizerbürger/innen, die neu in Wald wohnhaft sind, haben sich innert 14 Tagen ab dem Zuzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Heimatschein
  • AHV-Ausweis
  • Familienbüchlein/-ausweis (bei Anmeldung mit Kindern)

Personen, die aus der Landeskirche ausgetreten sind, haben zusätzlich die Austrittsbestätigung vorzuweisen.

Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen der Niederlassungsausweis per Post zugestellt. Die Gebühr von CHF 14.00 ist bereits bei der Anmeldung bar zu bezahlen.

Von der Niederlassung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate ausserhalb seines Wohnsitzes aufhalten will oder wer in einem Heim oder einer Anstalt untergebracht ist.


Wochenaufenthalt

Wer nur vorübergehend und nicht mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Gemeinde Wald wohnt und regelmässig über das Wochenende wieder nach Hause zurückkehrt, meldet sich als Wochenaufenthalter an. Der Heimatausweis ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beziehen. Der Aufenthalter hat sich mit dem Heimatausweis persönlich bei der Aufenthaltsgemeinde anzumelden.

Als Bestätigung der Anmeldung erhält der Wochenaufenthalter einen Aufenthaltsausweis. Die Gebühr für diesen beträgt CHF 14.00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.

Obgenannte Bestimmungen und Fristen gelten auch für Minderjährige.

Anschrift

Gemeindeverwaltung Wald
Kirchstrasse 5
Postfach 24
3086 Zimmerwald

Tel. 031 810 60 70
Fax 031 810 60 75

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
07.45 Uhr - 11.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag geschlossen

Zuletzt aktualisiert am: 05.01.2010
Gemeindeverwaltung Wald · Kirchstrasse 5 · 3086 Zimmerwald
Tel: 031 810 60 70 · Fax: 031 810 60 75 · E-Mail: gemeinde@.dont-want-spamwald-be.ch