eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern

Die Gemeindeverwaltung wird Baugesuche und Bauvoranfragen, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, zurückweisen müssen. Baugesuche in Papierform werden ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr behandelt.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Zudem müssen sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zugestellt werden. Die Fristen beginnen erst mit der Einreichung der vollständig eingereichten Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Für das Einreichen des Baugesuches über eBau danken wir Ihnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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