Abfallverordnung zum Abfallreglement; Inkrafttreten

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben.

Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2024 die Abfallverordnung zum neuen Abfallreglement beschlossen. Der neue Erlass tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2024 in Kraft.

Die Abfallverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Wald oder unter www.wald-be.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Wald

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