Ausserkraftsetzung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025

Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf 1. August 2025 festgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden.

Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 die ersatzlose Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrollen per 31. Juli 2025 genehmigt.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung wird diese Aufhebung öffentlich bekannt gemacht. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


Der Gemeinderat

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