Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Traktanden

1. Jahresrechnung 2024

a. Genehmigung der Jahresrechnung
b. Kenntnisnahme von Nachkrediten
c. Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle


2. Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Kredit für GEP-Überabeitung
Genehmigung


3. Wahlen

Ersatzwahl Gemeinderat


4. Abrechnung von Verpflichtungskrediten

Ersatz Trink- und Löschwasserleitung Schulhausstrasse 41 - 51
Kenntnisnahme Kreditabrechnung


4. Orientierungen / Verschiedenes


Aktenauflage
Die Akten zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter www.wald-be.ch eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im Mai in alle Haushalte verschickt.


Teilnahme und Stimmrecht
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.


Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Gemeinderat Wald

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