Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2021
    a) Genehmigung der Jahresrechnung
    b) Kenntnisnahme von Nachkrediten
    c) Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle

  2. Abwasserentsorgung
    Kredit für Kanalisationsanschluss Eggstrasse – Rainweg
    Genehmigung
     
  3. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens
    Genehmigung
     
  4. Zukunft Wiedmer-Haus
    Kulturbeitrag Betrieb Wiedmer-Haus
    Gewährung Defizitgarantie
     
  5. Wahlen
    Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat
     
  6. Ortsplanungsrevision 2016 – 2021
    Kenntnisnahme Kreditabrechnung
     
  7. Orientierungen / Verschiedenes
     

Aktenauflage

Das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Akten zu den übrigen Geschäften liegen 10 Tage auf oder können unter www.wald-be.ch eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im Juni in alle Haushalte verschickt.
 

Teilnahme und Stimmrecht

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.
 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 

Gemeinderat Wald

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