Der Gemeinderat Wald hat am 14. Dezember 2022 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 Organisationsreglement Wald (OgR) folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von netto Fr. 78'000.00 (brutto Fr. 115'332.00 abzüglich zugesicherte Kantonsbeiträge von Fr. 37'417.70) für die Sanierung der Hochwasserschäden am Neuhausgraben / Scherlibach.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 25 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d. h. die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 23. Januar 2023
Mindestanzahl der erforderlichen gültigen Unterschriften: 45
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Zimmerwald, 15. Dezember 2022
Gemeinderat Wald