Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Per 01. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer und die Verordnung dazu angepasst. 

Heimatscheine / Niederlassungsausweise

Aufgrund dieser Änderung wird im Kanton Bern bei einem Umzug einer Schweizerin/eines Schweizers kein Heimatschein mehr verlangt. Für die Anmeldung von Kindern werden zudem keine Familienausweise mehr benötigt. Die Daten werden ausschliesslich über die digitale Schnittstelle des Zivilstandsamt bezogen. 

Deponierte Heimatscheine

Die bisher deponierten Heimatscheine bleiben vorerst bei der Gemeinde hinterlegt. 

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Wald BE wird Ihnen der Heimatschein ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. 
Wenn Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten/aufbewahren. 

Änderung Zivilstand / Personalien

Die Gemeinde erhält auf digitalem Weg eine Meldung. Der alte Heimatschein wird vernichtet und kein neuer Heimatschein bestellt. Das gleiche Verfahren gilt auch bei Einbürgerungen oder Volljährigkeit. 

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