Ölfeuerungskontrolle

Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. 

Informationen zur Feuerungskontrolle können hier eingesehen werden. 

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