Ölfeuerungskontrolle
Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen.
Informationen zur Feuerungskontrolle können hier eingesehen werden.