Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

Gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner, die ihre Partnerschaft in der Schweiz eintragen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort einer Partnerin oder eines Partners.

Das Verfahren wird eingeleitet, wenn  die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Beide Partnerinnen resp. Partner müssen das 18. Altersjahr vollendet haben, urteilsfähig sein und dürfen nicht bereits verheiratet sein oder bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Einer der beiden Partner/-innen muss die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen oder Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die Einwohnerkontrolle wird direkt vom Zivilstandsamt über die Eintragung der Partnerschaft informiert. Sie bestellt anschliessend für die Partner/-innen aktualisierte Heimatscheine.

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