Gebühren

Die Kanzleigebühren der Gemeindeverwaltung sind im Gebührenreglement und im Gebührentarif festgelegt.

Die einmaligen Anschlussgebühren im Bereich Wasser und Abwasser sind in den entsprechenden Reglementen und Tarifen ersichtlich.

Steuern und Gebühren 
Kantonssteueranlage

3.06

Gemeindesteueranlage

1.69

Feuerwehrersatzabgabe

0.1840

Evangelisch-Reformierte Kirchensteueranlage

0.2750

Römisch-Katholische Kirchensteueranlage

0.2070

Christ-Katholische
Kirchensteueranlage

0.2760

Liegenschaftssteuer

1.3 ‰

Hundetaxe

Fr. 40.-- je Hund

Frischwassergebühr

Fr. 1.50 pro m³

Grundgebühr Wasser

Fr. 4.-- bis 100 BW
Fr. 2.-- für 101-200 BW
Fr. 1.-- für über 200 BW

Löschgebühr Wasser

Fr. 30.-- bis 1000 m³ umbauter Raum
Fr. 3.-- pro weitere 500
oder angebrochene 500 m³

Zählermiete Wasser

Fr. 30.-- pro Zähler

Abwassergebühr

Fr. 2.50 pro m³

Grundgebühr Abwasser

Fr. 4.50 pro BW

Grundgebühr Abfall

Fr. 100.-- pro Haushalt

Kadavergebühr (prov.)

Fr. 12.00 pro GVE, provisorisch
(definitive Festlegung nach Ergebnis Anschlusslösung)

Sackgebühren Abfall

gemäss Preisangaben AVAG

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