Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen obliegt ab dem
01. Juni 2016 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB:

  • Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.
  • Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.

Kosten: Fr. 20.00 (Bei Postversand Fr. 30.00)

 

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