Hundekontrolle/Hundemarke

Hunderegister, Mutationen

HundehalterInnen sind verpflichtet, neue Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip-Nummer des Hundes. Wer anstelle eines bisherigen Hundes einen anderen erwirbt, hat dies ebenfalls der Gemeindeverwaltung zu melden. Ebenso sind Abgänge infolge Tod, Wegzug oder Verkauf zu melden. Mit einer raschen Meldung ermöglichen Sie uns, das Hunderegister stets aktuell zu halten.
WICHTIG: Neben der Meldung an die Gemeinde ist auch eine Mutation bei der Datenbank Amicus vorzunehmen.

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Hundemarke

Jeder Hund muss die nummerierte Hundemarke der Gemeinde Wald tragen. Die Marke wird nicht mehr jährlich erneuert, sondern behält ihre Gültigkeit in den folgenden Jahren. Bei Verlust kann bei der Gemeindeverwaltung jederzeit eine Ersatzmarke bezogen werden.

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Kennzeichnung/Registrierung von Hunden in der Datenbank Amicus

Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (TSV/SR 916.401) müssen seit 1.1.2007 alle Hunde gekennzeichnet (Mikrochip, bei vor dem 1.1.2006 geborenen Hunden auch Tätowierung zulässig) und in einer Datenbank registriert sein. Dies geschieht in der Regel durch den Tierarzt.

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen. Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin hat anschliessend jede Adressänderung oder jeden Besitzerwechsel der Amicus zu melden.

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Tollwutschutzimpfung

Da die obligatorische Tollwutschutzimpfung per 1. April 1999 abgeschafft wurde, entfällt die Kontrollpflicht. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass für Hunde bei Grenzübertritt die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

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Rechnungsstellung

Die Hundetaxe beträgt Fr. 40.00 je Hund und wird durch die Finanzverwaltung jeweils im August in Rechnung gestellt. Pflichtig sind alle am Stichtag 1. August über drei Monate alten Hunde. Als Basis für die Rechnungsstellung dient das Register der im Vorjahr bezahlten Hundetaxen mit den inzwischen eingegangenen Meldungen über Zugänge und Abgänge sowie die offizielle Hunde-Datenbank der Amicus. Hunde, welche nach dem 1. August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe noch in keiner bernischen Gemeinde entrichtet worden ist, sind ebenfalls taxpflichtig.

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