Lotto, Tombola und Lotterie

Lotto und Tombola

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

Die Erträge aus Lottos und Tombolas dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

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Lotterie

Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffenlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.

Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgen.

Das Gesuchsformular für die Erteilung eine Lotteriebewilligung ist

  • vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Beilagen bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID, Abteilung Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern einzureichen,
  • bis spätestens am 30. September des Jahres vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufs einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID.

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