Parkierungserleichterungen für Behindertentransportorganisationen

Behindertentransportorganisationen oder institutionalisierte Fahrdienste reichen das Gesuch um Perkierungserleichterung direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) ein. Dem Gesuchsformular ist der Nachweis über die Häufigkeit der berechtigten Behindertentransporte sowie die notwenigen Kopien der Fahrzeugausweise, namentlich bei der Verwendung von Wechselschildern, beizulegen. Das SVSA erteilt darauf die Parkkarte pro Fahrzeug, welches zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt wird oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.

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