Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Wer erheblich direkt oder indirekt gehbehindert ist, kann mittels Gesuch eine Parkkarte beantragen. Die Parkkarte wird kostenlos auf eine Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.

Einmaliges Gesuch
Die gehbehinderte Person reicht das Gesuch sowie die notwendigen Unterlagen für eine Parkierungserleichterung bei der Gemeindeschreiberei ein. Die Gemeindebehörde überprüft die Personalien und sendet die Unterlagen an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) weiter. Das SVSA erteilt darauf die Bewilligung (Parkkarte) oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.

Erneuerung der Parkkarte
Die gehbehinderte Person reicht di notwendigen Unterlagen direkt beim SVSA ein, insofern die Parkkarte bereits durch dieses ausgestellt wurde.

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