Scheidung

Für die Scheidung einer Ehe ist das Regionalgericht Bern-Mittelland zuständig.

Die Einwohnerkontrolle wird vom Zivilstandsamt am Ereignisort über die Scheidung informiert. Sie bestellt anschliessend für die Betroffenen aktualisierte Heimatscheine.

Innert einem Jahr nach gerichtlicher Auflösung der Ehe kann der Ehegatte, welcher durch Heirat seien Namen geändert hat, wieder seinen angestammten Familiennamen (Ledigname) annehmen. Zuständig für die "Namenserklärung nach Scheidung" ist das Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland.

Zum Seitenanfang