Todesfall

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen:

  • Arzt benachrichtigen, er stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Ausweisschriften (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunternehmen besorgt werden.
  • Bestattungsunternehmen benachrichtigen. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und der Transport zum Aufbahrungsort organisiert.
  • Den Pfarrer kontaktieren um einen Termin für die Abdankung/Beerdigung festzulegen.
  • Versicherungen informieren: AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensversicherungen, Krankenkasse, usw.

Nach Erhalt der offiziellen Todesmitteilung vom Zivilstandsamt nimmt der Siegelungsbeamte mit den Angehörigen Kontakt auf, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Ein allfällig aufgefundenes Testament ist dem Gemeinderat zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.

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