Wasserbezug ab Hydrant

Bewilligungspflicht für Bezüge ab Hydrant

Anhand der Aufzeichnungen in der Betriebswarte der WANEZ GmbH konnte in letzter Zeit wiederum vermehrt festgestellt werden, dass Wasser ab Hydrant bezogen wurde, ohne dass die Gemeinde hiervon Kenntnis hatte. Wir weisen Sie an dieser Stelle erneut darauf hin, dass Wasserbezüge ab Hydrant bewilligungs- und gebührenpflichtig sind.

Eine entsprechende Bewilligung stellt Ihnen die Gemeindeverwaltung aus. Bitte melden Sie sich frühzeitig.

 

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