Wegzug Schweizer/innen

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse bekannt zu geben. Die hinterlegten Ausweisschriften werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändingt.

Weiter bitten wir Sie zu beachten, dass

  • Wehrpflichtige die Adressänderung dem Sektionschef zu melden haben;
  • Hundehalter die Adresse im Amicus ändern.
  • Liegenschaftseigentümer haben bei einem Verkauf den Zählerstand zu melden. Das Formular dazu finden Sie hier.

 

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