Festwirtschaft

Für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses, bei welchem Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen.

Bitte reichen Sie das "Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung" mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen wie Getränkekarte mit Preisliste, Selbstkontrollkonzept, Lebensmittelkontrolliste und Jugendschutzkonzept spätestens 20 Tage (bei Anlässen über 500 Personen spätestens 60 Tage) vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei ein. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.

Jugendschutz

Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.

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