Baubewilligungsverfahren

Tipps für die Bauherrschaft

Zwecks Information frühzeitig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen.

  • Befindet sich das Bauprojekt in der Bau-/Landwirtschaftszone?
  • Ist das Bauprojekt bewilligungsfähig?
  • Ist das Bauobjekt geschützt oder in einer schützenswerten Zone/Umgebung?
  • Müssen Profile für das Bauprojekt erstellt werden?
  • Sind in der Gemeinde zu ähnlichen Bauprojekten, zur Erteilung der Baubewilligung Probleme aufgetaucht? Vorschriften, Verwaltungsgerichtsentscheide, etc.?

Eingabe

Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen erst ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Dateien sind gemäss Dokument "Dateinamen in eBau" zu benennen. 

eBau erlaubt einen vollumfänglichen elektronischen Verfahrensablauf behördenintern sowie auch mit Ihnen.

Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens den unterschriebenen Bauentscheid zusammen mit einem unterzeichneten Plansatz per Post zugestellt.

Die Selbstdeklaration über den Baustart (SB1) sowie Bauende (SB2) sind über eBau auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben bei der Gemeinde einzureichen.

Profile

Die Gesuchsteller haben zugleich mit der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände abzustecken und durch Profile kenntlich zu machen. Die Profile haben namentlich in den Gebäudeecken die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien anzugeben.

Detailliertere Angaben über die Profilierung sind in Art. 16 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der Baubewilligungen ist die Bau- und Betriebskommission. Für Baugesuche der Gastwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, in Gewässern ohne Gemeindehoheit, Bauvorhaben der Gemeinde oder bei Baukosten über 1.4 Mio. Franken ist der Regierungsstatthalter zuständig.

Baukontrollen

Gemäss Art. 47 des BewD ist die Gemeinde verpflichtet darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung eingehalten werden.

Namentlich sind zu melden:

MeldeanlassMeldeort
Baubeginn mittels Formular SB1via eBau auszufüllen und bei der Gemeindeverwaltung Wald unterschrieben einzureichen
SchnurgerüstIm Bauentscheid wird verfügt, ob das Schnurgerüst durch den Geometer erstellt/abgenommen werden muss:
Geogrid AG
Bayweg 9
3123 Belp
T: 031 810 60 30
F: 031 810 60 40
Kontrolle des Abwasseranschlusses an die
öffentliche Leitung (bei offenem Graben) /
Versickerungsanlage
Gemeindeverwaltung Wald

Bauende mittels Formular SB2
(Endkontrolle vor Bezug)

via eBau auszufüllen und bei der Gemeindeverwaltung Wald unterschrieben einzureichen

Bitte veinbaren Sie die Abnahmetermine frühzeitig. Der verantwortliche Bauleiter oder die Bauherrschaft muss bei der Abnahme anwesend sein. Beanstandungen werden der Bauherrschaft oder dem Bauleiter sofort mündlich mitgeteilt.

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