Die Schulen in Wald BE und in der Region

Aufgrund ihrer geografischen Gegebenheiten führt die Einwohnergemeinde Wald zwei Schulkreise. Die Zuteilung in den jeweiligen Kreis ergibt sich aus der Wohnadresse.

Schulkreis 1  
Schule Wald Kindergarten, 1. bis 6. Klasse
Realschule NOW in Niedermuhlern 7. bis 9. Klasse
Sekundarschule Kehrsatz 7. bis 9. Klasse
Schulkreis 2  
Schule Niedermuhlern Basisstufe, 3. bis 6. Klasse
Realschule NOW in Niedermuhlern 7. bis 9. Klasse
Sekundarschule Köniz 7. bis 9. Klasse

Schule Wald

Der Kindergarten und die Schule Wald liegen ca. 1 km ausserhalb vom Dorfzentrum. Schulpflichtige Kinder aus Zimmerwald, Kühlewil und Englisberg besuchen unsere Schule. 

Kindergarten

Unseren wunderschönen und liebevoll eingerichteten Kindergarten mit naturnah gestaltetem Garten besuchen Kinder zwischen 4 und 6 Jahren.

Primarschule

Im Schulhaus Wald werden die Schülerinnen und Schüler während ihrer sechsjährigen Primarschulzeit normalerweise in Zweijahrgangsklassen (1./2. Klasse, 3./4. Klasse und 5./6. Klasse) unterrichtet.

An der Schule Wald

  • können die Kinder von einem breiten und interessanten Schulsportangebot profitieren.
  • wird zweimal wöchentlich ein Mittagstisch angeboten. Anmeldungen sind via kiBon einzureichen.
  • steht ein Schulsozialarbeiter zur Verfügung
  • wird folgender Spezialunterricht erteilt:
    • Individuelle Lernförderung
    • Logopädie
    • Psychomotorik
    • Deutsch als Zweitsprache

Oberstufe

Nach den sechs Jahren Primarschule werden die Schülerinnen und Schüler der Real- oder Sekundarschule zugewiesen. Diese besuchen die Jugendlichen in Niedermuhlern (Realschule), Dorf 21, bzw. in Kehrsatz (Sekundarschule), Selhofen 21b. Beide Schulorte sind gut mit dem Postauto erreichbar. Ab der 9. Klasse kann der gymnasiale Unterricht an einem Gymnasium besucht werden. 

Schule Niedermuhlern

Die Schule liegt im Dorfzentum von Niedermuhlern. Hier gehen diejenigen Primarschüler aus Zimmerwald zur Schule, welche anhand ihrer Wohnadresse dem Schulkreis 2 zugeteilt wurden, sowie alle Realschüler der Gemeinde Wald.

Basisstufe

Die Schule Niedermuhlern führt eine "Basisstuge". Dabei werden Kinder aus dem Kindergarten und der 1./2. Klasse gemeinsam in einer Abteilung von 2 Lehrkräften unterrichtet. Die Kinder durchlaufen die Basisstufe in 3 - 5 Jahren, je nach ihrem Entwicklungsstand und ihren Lernfortschritten.

Primarschule

An der Primarschule Niedermuhlern wird in Zweijahrgangsklassen (3./4. Klasse, 5./6. Klasse) unterrichtet.

Oberstufe

Die Realschulen der Gemeinden Niedermuhlern, Oberbalm und Wald wurden im August 2007 zur Realschule NOW zusammengeführt. Sie besuchen nun alle die Schule in Niedermuhlern. Die Sekundarschüler aus dem Schulkreis 2 besuchen die Schule in Köniz.

An der Schule Niedermuhlern

können die Kinder von einem breiten und interessanten Schulsportangebot profitieren.
wird folgender Spezialunterricht erteilt:

  • Individuelle Lernförderung
  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • Deutsch als Zweitsprache

Schulweg

Schulweg und Leuchtwesten

Der Schulweg untersteht der Verantwortung der Eltern. Im Kindergarten und in der 1. Klasse wird der Schulweg zu Fuss gemeistert. Begründete Ausnahmegesuche können an die Schulleitung gestellt werden. Ab der 2. Klasse dürfen sie den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen.
Zwischen den Herbst- und Frühlingsferien ist das Tragen der Leuchtweste für alle Schülerinnen und Schüler der Schule Wald auf dem Schulweg verbindlich. Das Tragen der Leuchtwesten wird zwecks besserer Sichtbarkeit auch während den Sommermonaten empfohlen. Die Leuchtwesten werden den Kindern von der Schule abgegeben. Kindergartenkinder tragen das ganze Jahr über auf dem Schulweg ihre Leuchtgurte. 

Beitrag bei unzumutbarem Schulweg

Bei unzumutbarem Schulweg kann bei der Gemeindeverwaltung das Gesuch um einen Beitrag eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Schule, hier oder ausgedruckt auf der Gemeindeverwaltung. Dieses ist bis spätestens Ende Schuljahr (31. Juli) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die Gemeindeverwaltung prüft die Anträge um Schulwegentschädigung formell und materiell. Bewilligte Anträge haben nur Gültigkeit für das betreffende Kind und das betreffende Schuljahr. Über das laufende Schuljahr hinausgehende oder rückwirkende Entschädigungen werden nicht ausgerichtet. Die Auszahlung durch die Gemeinde an die anspruchsberechtigten Eltern erfolgt erst nach Überweisung des Kantonsanteils, in der Regel im Dezember für das vergangene Schuljahr (Bsp. Dezember 2025 für Schuljahr 2024/2025).

Dokumente

Gesuch um einen Beitrag bei unzumutbarem Schulweg
Richtlininen unzumutbarer Schulweg