Unser Bereich Soziales und Gesundheit der Gemeinde Wald BE
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Der Bevorschussungsanspruch steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Alimententitel verfügen, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist.
Unterhaltsbeiträge für Geschiedene (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Hilfe kann beim Regionalen Sozialdienst Belp in Anspruch genommen werden.
Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde Wald BE gibt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Den Antrag für einen Betreuungsgutschein können sie via www.kiBon.ch oder in Ausnahmefällen auf Papier stellen. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innerhalb von 30 Tagen.
Wichtige weiterführende Informationen
Freiwilliger Fahrdienst Längenberg
Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Rüeggisberg, Niedermuhlern und Wald, die nicht mehr mobil sind, aber zum Arzt, Therapeuten oder ins Spital müssen, bietet der Freiwillige Fahrdienst Längenberg einen Fahrdienst an.
Rufen Sie die Vermittlungsstelle an und reservieren Sie Ihre Fahrt möglichst frühzeitig. Eine Fahrerin oder ein Fahrer holt Sie zu Hause ab, hilft Ihnen beim Ein- und Aussteigen, begleitet Sie zum Termin, wartet auf Sie und fährt Sie anschliessend wieder nach Hause. Unsere Fahrer sind freiwillig im Einsatz, Sie bezahlen ihr/ihm am Ende der Fahrt bar eine Kilometerentschädigung (ab Wohnort der Fahrerin/des Fahrers) oder eine Pauschale für Kurzstrecken.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie die Gefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person vermutet. Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann prüft sie, ob ein Unterstützungsbedarf besteht und wie geholfen werden kann. Die KESB klärt die Situation ab, trifft Entscheidungen und kann Schutzmassnahmen anordnen und überwachen. Gegen die Entscheide der KESB kann Beschwerde erhoben werden. Die KESB handelt immer dann, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht mehr gewährleisten können.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
Tel. 031 635 21 00
Mütter- und Väterberatung
Unsere Gemeinde ist dem Beratungskreis Bern-Mittelland zugeteilt. Alle Beratungskreise verfügen über Stützpunkte, von denen aus die lokalen Beratungsstellen bedient werden.
Eltern von Neugeborenen erhalten als Geschenk den Elternbrief. Diese werden auf Wunsch durch den Frauenverein versandt.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in der Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch oder 031 552 16 16.
Regionaler Sozialdienst
Der regionale Sozialdienst Belp ist zuständig für Belp, Kaufdorf, Kehrsatz, Toffen und Wald.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde können die Dienstleistungen des Regionalen Sozialdienstes Belp kostenlos in Anspruch nehmen. Es werden Einzelpersonen, Paare und Familien, unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion beraten.
Regionaler Sozialdienst Belp
Sägetstrasse 5
Postfach
3123 Belp
Tel. 031 818 22 60
soziale-dienste@belp.ch
Spitex
SPITEX Gantrisch - Ihre SPITEX für die Gemeinden Wald, Gelterfingen, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg und Rümligen.
Falls Sie bei Krankheit und Invalidität, nach einem Unfall, im Alter, vor und nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Spitalaufenthalt Hilfe brauchen, rufen Sie uns an.
SPITEX Gantrisch
Längenbergstrasse 30
3132 Riggisberg
Tel. 031 808 80 10
info@spitex-gantrisch.ch
www.spitex-gantrisch.ch
Verein «Entlastungsdienst Kanton Bern»
Die Betreuung zu Hause von Menschen mit einer Behinderung, einer Demenz oder einer chronischen Krankheit erfordert von den Angehörigen viel Kraft und Zeit
Der Verein "Entlastungsdienst Kanton Bern" bietet den betroffenen Familien die zeitweise Betreuung ihrer Angehörigen im Sinne eines stellvertretenden Hütediensts während Stunden, Tagen, Wochenenden oder Ferien an. Die Dienstleistungen, offen für Menschen jeglichen Alters, werden durch spezifisch geschulte und zuverlässige Frauen und Männer erbracht und ergänzen die Angebote der professionellen Hilfe und Pflege zu Hause.
Der "Entlastungsdienst Kanton Bern" bietet:
- zuverlässige Entlastung durch dauerhafte Bezugsperson
- spezifisch geschulte und sorgfältig ausgewählte BetreuerInnen
- Dienstleistungen zu finanziell tragbaren Bedingungen
- den betreuenden Angehörigen die Möglichkeiten, für eine gewisse Zeit die Verantwortung ab-zugeben und unbelastet etwas freie Zeit zu geniessen.
Beistandschaft
Es gibt Situationen, in denen freiwillige Beratung nicht reicht, in denen Schwächere Schutz und Unterstützung von Gesetzes wegen benötigen.
In solchen Fällen übernimmt die Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde Vormundschaften und Beistandschaften, die von Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der Vormundschaftsbehörde verfügt werden.
Tagesfamilienverein Gantrisch
Der Tagesfamilienverein Gantrisch bietet berufstätigen Eltern die Möglichkeit, ihr Kind auf vertraglicher Basis regelmässig in einer Familie betreuen zu lassen. Die Betreuung der Kinder ist Möglich ab dem Alter von 3 Monaten bis zum Schulaustritt.
TAGANTI
Tagesfamilien Gantrisch
Schlossweg 5
3132 Riggisberg
Vermittlung 078 233 73 28
Rechnungswesen 078 446 51 51
info@taganti.ch
www.taganti.ch