Aktuelles aus unserer Gemeinde
Niederhäusernstrasse; Verkehrsbeschränkung infolge Strassenunterhaltsarbeiten
Gestützt auf auf Art. 65 und Art. 66 des Strassengesetzes (SG) sowie Art. 44 der Strassenverordnung (SV) wird die folgende Gemeindestrassen zeitweise für den Verkehr gesperrt:
Niederhäusernstrasse: ab Kreuzung Bernstrasse bis Kreuzung untere Längenbergstrasse
Dauer: 15. – 18. September 2026, je nach Witterung verschieben sich die Bauarbeiten
Grund: Oberflächensanierung
Verkehrsführung
Während den Bauarbeiten ist die Niederhäusernstrasse tagsüber zeitweise nicht befahrbar. Eine Umfahrung ist via Niedermuhlern oder Englisberg möglich.
Ausnahme
Für direkte Anwohner ist die Zu- und Wegfahrt in Absprache mit dem Baustellenpersonal eingeschränkt möglich. Es ist jedoch mit Verzögerungen zu rechnen. Fussgänger und Fahrräder können die Baustelle passieren.
Bitte beachten Sie die entsprechende Signalisation und die Anweisungen des Personals vor Ort.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Bau- und Betriebskommission Wald
Waldbrandgefahr: Feuerverbote aufgehoben
Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe wurden im ganzen Kanton Bern ab Freitag, 28. August 2026, 12 Uhr, aufgehoben. Im Umgang mit Feuer ist nach wie vor grosse Vorsicht geboten.
Informationen zur aktuellen Situation finden Sie hier.
Gemeindeverwaltung Wald
Verkehrsbeschränkung für Hornusser Nachwuchsfeste 12./13. September 2026
Die Bau- und Betriebskommission verfügt gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung (SV) folgende Verkehrsbeschränkung:
Samstag, 12. September 2026, 08.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag, 13. September 2026, 08.00 bis 20.00 Uhr
Einbahnverkehr auf der Schulhausstrasse (ab Kreuzung Schulhaus bis Kreuzung Kirchstrasse) sowie
Einbahnverkehr auf Alpenblickstrasse (ab Kreuzung Bernstrasse bis Kreuzung Schulhausstrasse) zur Sicherstellung von Parkmöglichkeiten
Sperrung der Schulhausstrasse von 10.00 – 15.00 Uhr (ab Kreuzung Schulhaus bis Schulhausstrasse 23). Die Signalisation erfolgt durch den Veranstalter.
Bau- und Betriebskommission Wald
Japankäfer: Massnahmen für die Gemeinde Wald
In der Stadt Bern wurde eine Population des Japankäfers nachgewiesen. Der Japankäfer ist eine invasive Käferart. Er ernährt sich von über 400 Pflanzenarten und kann grosse Schäden in der Landwirtschaft und Natur anrichten. Deshalb ist der Japankäfer in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.
Um eine Ausbreitung zu verhindern / einzudämmen, hat der Kanton Bern gemäss der Medienmitteilung vom 05. August 2026 verbindliche Massnahmen im Umgang mit Grüngut und Bodenmaterial erlassen. Das Gemeindegebiet Wald BE befindet sich in der, am Befallsherd angrenzenden, Pufferzone.
Die Massnahmen können im Detail nachgelesen werden und sind ab sofort für das gesamte Gemeindegebiet geltend. In den unten angefügten Dokumenten ist zudem eine Informationsübersicht der Bega Grünabfallsverwertungs AG, bei welcher das von der Gemeinde gesammelte Grüngut deponiert werden kann.
- Japankäfer erkennen und melden
- Allgemeinverfügung Kanton Bern vom 5. August 2026
- Informationsübersicht Massnahmen Bega Grünabfallverwertungs AG
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Organisationsreglement (OgR); Aufhebung Art. 14 Abs. 4 Beschlussfassung und Inkrafttreten
Am 1. September 2026 tritt das revidierte Datenschutzgesetz des Kantons Bern (KDSG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz übernimmt die kantonale Datenschutzbehörde die Datenschutzaufsicht über Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften mit weniger als 25'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Für die betroffenen Gemeinden und Körperschaften entfällt damit die bisherige kommunale Datenschutzaufsicht. Die Reglemente sind entsprechend anzupassen und Bestimmungen zur kommunalen Datenschutzaufsicht ersatzlos zu streichen.
Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Aufhebung von Artikel 14 Abs. 4 (Datenschutz) des Organisationsreglements per 1. September 2026 genehmigt.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat beschlossene Änderung des Organisationsreglement unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. September 2026 in Kraft tritt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
Fakultatives Finanzreferendum
Gegen den nachfolgenden Ausgabenbeschluss des Gemeinderates vom 12. August 2026 kann gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglementes das Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss mindestens von 5% der Stimmberechtigten (46 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen) unterzeichnet sein.
Verpflichtungskredit von Fr. 97'000.00 für die Umnutzung des KP III der Zivilschutzanlage Stäpfli in 75 öffentliche Schutzplätze
Vom Kanton Bern wurde eine Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds in der Höhe von Fr. 96'445.00 in Aussicht gestellt.
Beginn der Referendumsfrist: 20. August 2026
Ende der Referendumsfrist: 21. September 2026
Gemeinderat Wald
Wasser sparen - jetzt dringend notwendig
Vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch!
Aufgrund der aktuellen Versorgungslage und der anhaltenden Trockenheit ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser zwingend erforderlich. Die verfügbaren Wasserreserven sind begrenzt und müssen für die Grundversorgung der Bevölkerung gesichert werden.
Ab sofort gelten folgende dringende Empfehlungen
• Keine Bewässerung von Gärten und Rasenflächen
• Kein Befüllen von Pools, Planschbecken oder Teichen
• Unnötigen Wasserverbrauch vermeiden (z. B. lange Duschen, Auto waschen)
Warum diese Massnahmen wichtig sind
Trinkwasser hat oberste Priorität für den täglichen Bedarf, die Landwirtschaft und die öffentliche Versorgung. Jede eingesparte Menge hilft, Engpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Danke für Ihre Mithilfe
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld. Der Bezug von grösseren Wassermengen ist in jedem Fall immer mit der Gemeindeverwaltung Wald (031 810 60 70) und der Wasserversorgung Köniz (031 970 98 21) abzusprechen. Bezüge ab Hydrant sind bewilligungspflichtig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Wasserversorgung Gemeinde Wald und WANEZ GmbH
Jahresrechnung 2025
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 243'017.15 deutlich besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen von CHF 198'409.45 können vollständig selber finanziert werden und es resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 388'141.70.
Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Ertragsüberschuss von CHF 239'333.20 ausgewiesen.
Die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen schliessen mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3'683.95 ab. Dieser setzt sich aus einem Aufwandüberschuss bei der Wasserversorgung von CHF 5'804.25, einem Ertragsüberschuss bei der Abwasserentsorgung von CHF 17'474.80 und einem Aufwandüberschuss von CHF 7'986.60 bei der Abfallentsorgung zusammen.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung am 22. April 2026 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Personalverordnung, Änderung Anhang II; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 und 46 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2025 die Änderung von Anhang II der Personalverordnung genehmigt. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Wald oder unter www.wald-be.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2025 die Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen zum neuen Datenschutzreglement beschlossen. Der neue Erlass tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen kann bei der Gemeindeverwaltung Wald oder unter www.wald-be.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Wald
Spartageskarten Gemeinde Niedermuhlern
Die Gemeinde Niedermuhlern bietet ab 01. Januar 2026 die Spartageskarte Gemeinde an. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wald können sich bei Interesse an die Gemeinde Niedermuhlern wenden.
Budget 2026
Das Budget 2026 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.59 Einheiten. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 386'100 ab. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Aufwandüberschuss von CHF 365'700 ausgewiesen.
Das Budget 2026 rechnet bei einem Aufwand von Fr. 5'327'200.- und einem Ertrag von Fr. 4'941'100.- mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 386'100.- (2025: Aufwandüberschuss Fr. 624'500.-) im Gesamthaushalt. Beim steuerfinanzierten Haushalt beträgt das Defizit Fr. 365'700.- (2025: 597'300.-). Das Budget 2026 basiert auf einer Steueranlage von 1.59 Einheiten. Die Liegenschaftssteuer verbleibt wie im letzten Jahr auf 1.3‰ des amtlichen Wertes.
Der Gemeinderat hat das Budget am 29.10.2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Kanalfernsehaufnahmen öffentlicher Abwasserleitungen
Von November 2025 - Januar 2026 werden in der Gemeinde Wald Kanalfernsehuntersuchungen der öffentlichen Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser) vorgenommen. Ein Übersichtsplan der betroffenen Gebiete liegt bei der Gemeindeverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald, auf. Die Grundeigentümer werden gebeten, der ausführenden Unternehmung, MÖKAH AG, den freien Zugang zu den aussenliegenden Abwasserschächten zu gewähren.
Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Ingenieurbüro (Ryser Ingenieure AG, Bern), Herr Fabian Ryter, unter 031 560 03 34 oder fabian.ryter@rysering.ch, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und das Verständnis für die bevorstehenden, notwendigen Arbeiten.
Gemeindeverwaltung Wald
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Wald (nur öffentliche Wasserversorgung)
Gesamthärte: 34.7 °fH
Nitratgehalt: 26.4 mg/l
Definierung der Wasserhärten:
0 - 15 °fH = weich
16 - 25 °fH = mittelhart
über 25 °fH = hart
Toleranzgrenze für den Nitratgehalt = 40 mg/l
Die angegebenen Messwerte stützen sich auf die Untersuchung vom 1. September 2025. Das chemisch und bakteriologisch einwandfreie Wasser stammt aus der Quellfassung im Düfti. Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität erfolgt aus Sicherheitsgründen eine Ultraviolett-Bestrahlung. Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald (031 / 810 60 70).
Bau- und Betriebskommission Wald
Gebührenmarken und -säcke
Seit dem 01. September 2025 sind Gebührenmarken und Gebührensäcke bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Folgendes können Sie bei uns beziehen:
- Kunststoffrecyclingsäcke (17 und 35 Liter)
- Kehrichtsäcke (17, 35, 60 und 110 Liter)
- Kehrichtmarken (35, 60 und 110 Liter)
- Grünabfuhrmarken