Aktuelles aus unserer Gemeinde
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Wald bleibt von Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens und wünschen allen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gemeindeverwaltung Wald
Phishing-E-Mails im Namen der SERAFE (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio und Fernsehabgabe)
Aktuell werden Phishing-E-Mails im Namen der SERAFE (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio und Fernsehabgabe) verschickt. Dies unter dem Vorwand der "Verifizierung der aktuellen Wohnsituation".
Emfehlungen:
- Geben Sie niemals sensible Daten auf Webseiten ein, die Sie über einen Link in einer E-Mail erreicht haben
- Bewegen Sie die Maus über den Link (ohne zu klicken), um die wahre Ziel-Adresse in der Vorschau zu sehen.
- Die SERAFE wird Sie niemals per E-Mail auffordern, Ihre Wohnsituation zu verifizieren, Ihre AHV-Nummer preiszugeben oder Kreditkartendaten einzugeben
- Die SERAFE erhält alle notwendigen Daten (z. B. bei einem Umzug) ausschliesslich und automatisch von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Sie müssen einen Umzug nie separat der SERAFE melden
- Die offiziellen Zahlungsmethoden der SERAFE sind eBill, Lastschriftverfahren (LSV) oder der Einzahlungsschein.
Amtliche Vermessung – Vergabe des Nachführungsmandates 2026 - 2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) hat die Gemeinde Wald den Auftrag zur Nachführung der amtlichen Vermessung für die Vertragsperiode 2026 bis 2033 öffentlich ausgeschrieben.
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026 – 2033 wurde an Peter Dütschler sowie Philippe Brand (1. Nachfolger) und Matthias Bigler (2. Nachfolger), GEOGRID AG, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 17. November 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeinderat Wald
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025
1. Finanzplan
Vom Finanzplan 2025 – 2030 wird Kenntnis genommen.
2. Budget 2026; Beratung und Genehmigung
Das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 386'100.00 im Gesamthaushalt wird genehmigt. Die Steueranlagen werden wie folgt festgelegt:
Gemeindesteueranlage 1,59 Einheiten
Liegenschaftssteuer 1,3‰ des amtlichen Wertes
3. Datenschutzreglement; Genehmigung Totalrevision
Die Totalrevision des Datenschutzreglements wird genehmigt. Das Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
4. Wahlen; Ersatzwahl Bildungskommission
Monika Kehrli wird in stiller Wahl als neues Mitglied der Bildungskommission gewählt. Ihre Amtszeit dauert bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 31. Dezember 2027.
Gemeindeverwaltung Wald
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 liegt gestützt auf Art. 70 des Organisationsreglements der Gemeinde Wald ab Montag, 8. Dezember 2025, während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Wald öffentlich auf und kann eingesehen werden. Zudem wird das Protokoll hier veröffentlicht.
Einsprachen sind bis am Mittwoch, 7. Januar 2026, schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Wald
Spartageskarten Gemeinde Niedermuhlern
Die Gemeinde Niedermuhlern bietet ab 01. Januar 2026 die Spartageskarte Gemeinde an. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wald können sich bei Interesse an die Gemeinde Niedermuhlern wenden.
Budget 2026
Das Budget 2026 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.59 Einheiten. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 386'100 ab. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Aufwandüberschuss von CHF 365'700 ausgewiesen.
Das Budget 2026 rechnet bei einem Aufwand von Fr. 5'327'200.- und einem Ertrag von Fr. 4'941'100.- mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 386'100.- (2025: Aufwandüberschuss Fr. 624'500.-) im Gesamthaushalt. Beim steuerfinanzierten Haushalt beträgt das Defizit Fr. 365'700.- (2025: 597'300.-). Das Budget 2026 basiert auf einer Steueranlage von 1.59 Einheiten. Die Liegenschaftssteuer verbleibt wie im letzten Jahr auf 1.3‰ des amtlichen Wertes.
Der Gemeinderat hat das Budget am 29.10.2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Kanalfernsehaufnahmen öffentlicher Abwasserleitungen
Von November 2025 - Januar 2026 werden in der Gemeinde Wald Kanalfernsehuntersuchungen der öffentlichen Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser) vorgenommen. Ein Übersichtsplan der betroffenen Gebiete liegt bei der Gemeindeverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald, auf. Die Grundeigentümer werden gebeten, der ausführenden Unternehmung, MÖKAH AG, den freien Zugang zu den aussenliegenden Abwasserschächten zu gewähren.
Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Ingenieurbüro (Ryser Ingenieure AG, Bern), Herr Fabian Ryter, unter 031 560 03 34 oder fabian.ryter@rysering.ch, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und das Verständnis für die bevorstehenden, notwendigen Arbeiten.
Gemeindeverwaltung Wald
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Wald (nur öffentliche Wasserversorgung)
Gesamthärte: 34.7 °fH
Nitratgehalt: 26.4 mg/l
Definierung der Wasserhärten:
0 - 15 °fH = weich
16 - 25 °fH = mittelhart
über 25 °fH = hart
Toleranzgrenze für den Nitratgehalt = 40 mg/l
Die angegebenen Messwerte stützen sich auf die Untersuchung vom 1. September 2025. Das chemisch und bakteriologisch einwandfreie Wasser stammt aus der Quellfassung im Düfti. Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität erfolgt aus Sicherheitsgründen eine Ultraviolett-Bestrahlung. Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald (031 / 810 60 70).
Bau- und Betriebskommission Wald
Gebührenmarken und -säcke
Seit dem 01. September 2025 sind Gebührenmarken und Gebührensäcke bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Folgendes können Sie bei uns beziehen:
- Kunststoffrecyclingsäcke (17 und 35 Liter)
- Kehrichtsäcke (17, 35, 60 und 110 Liter)
- Kehrichtmarken (35, 60 und 110 Liter)
- Grünabfuhrmarken