Aktuelles aus unserer Gemeinde

11. Mai 2026

Grünabfuhr Juni

Auf dem Abfuhrkalender 2026 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die nächste Grünabfuhr findet am Montag, 08. Juni 2026 statt. 

Gemeindeverwaltung Wald

06.05.2026

Jahresrechnung 2025

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 243'017.15 deutlich besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen von CHF 198'409.45 können vollständig selber finanziert werden und es resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 388'141.70. 

Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Ertragsüberschuss von CHF 239'333.20 ausgewiesen.

Die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen schliessen mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3'683.95 ab. Dieser setzt sich aus einem Aufwandüberschuss bei der Wasserversorgung von CHF 5'804.25, einem Ertragsüberschuss bei der Abwasserentsorgung von CHF 17'474.80 und einem Aufwandüberschuss von CHF 7'986.60 bei der Abfallentsorgung zusammen. 

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung am 22. April 2026 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.

Jahresrechnung 2025

07. Mai 2026

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Aula der Schulanlage Wald
 
Traktanden
1. Jahresrechnung 2025
a. Genehmigung der Jahresrechnung
b. Kenntnisnahme von Nachkrediten
c. Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle
 
2. Strassensanierungen 2019 - 2023
a) Nachkredit zu Rahmenkredit für Sanierung Waldstrasse
b) Verpflichtungskredit für Kanalsanierungen
Beratung und Genehmigung
 
3. Strassenunterhalt
Kredit für Belagssanierung Niederhäusernstrasse
Genehmigung
 
4. Gemeindeverband ARA Region Belp, Belp
a) Auflösung Gemeindeverband per 31. Dezember 2026
b) Vertragslösung ab 1. Januar 2027
c) Kredit für jährlich wiederkehrende Ausgaben
Beratung und Genehmigung
 
5. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
Baukredit Gesamtsanierung Wiedmer-Haus
Kenntnisnahme Kreditabrechnung
 
6. Orientierungen, Verschiedenes
 
Aktenauflage
Die Akten zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter www.wald-be.ch eingesehen werden. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Traktanden wird im Mai in alle Haushalte verschickt.
 
Teilnahme und Stimmrecht
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wald angemeldet sind.
 
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 
Gemeinderat Wald
24.04.2026

"zäme sammle"; Gemeinsam gegen invasive Neophyten

"zäme sammle" ist eine kostenlose Plattform, die Flächenbewirtschaftende und freiwillige Helferinnen und Helfer zusammenbringt, um betroffene Gebiete von invasiven Neophyten zu befreien. Seien auch Sie Teil von "zäme sammle" und bewirken Sie etwas für die Biodiversität und die Landwirtschaft in unserer Region! Egal, ob Sie Flächen melden oder mitanpacken, jeder Beitrag zählt!

Weitere Informationen finden Sie hier

08. Januar 2026

Steuererklärungsdienst Pro Senectute Kanton Bern

Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

18. Dezember 2025

Personalverordnung, Änderung Anhang II; Inkrafttreten

Gestützt auf Artikel 45 und 46 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben.

Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2025 die Änderung von Anhang II der Personalverordnung genehmigt. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Wald oder unter www.wald-be.ch eingesehen werden.
 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

  Gemeinderat Wald

18. Dezember 2025

Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen; Inkrafttreten

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten eines neuen Erlasses bekanntgegeben.

Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2025 die Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen zum neuen Datenschutzreglement beschlossen. Der neue Erlass tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen kann bei der Gemeindeverwaltung Wald oder unter www.wald-be.ch eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Wald

02. Dezember 2025

Spartageskarten Gemeinde Niedermuhlern

Die Gemeinde Niedermuhlern bietet ab 01. Januar 2026 die Spartageskarte Gemeinde an. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wald können sich bei Interesse an die Gemeinde Niedermuhlern wenden. 

www.niedermuhlern.ch

27. November 2025

Budget 2026

Das Budget 2026 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.59 Einheiten. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 386'100 ab. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Aufwandüberschuss von CHF 365'700 ausgewiesen.

Das Budget 2026 rechnet bei einem Aufwand von Fr. 5'327'200.- und einem Ertrag von Fr. 4'941'100.- mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 386'100.- (2025: Aufwandüberschuss Fr. 624'500.-) im Gesamthaushalt. Beim steuerfinanzierten Haushalt beträgt das Defizit Fr. 365'700.- (2025: 597'300.-). Das Budget 2026 basiert auf einer Steueranlage von 1.59 Einheiten. Die Liegenschaftssteuer verbleibt wie im letzten Jahr auf 1.3‰ des amtlichen Wertes.

Der Gemeinderat hat das Budget am 29.10.2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. 

Budget 2026

24. November 2025

Kanalfernsehaufnahmen öffentlicher Abwasserleitungen

Von November 2025 - Januar 2026 werden in der Gemeinde Wald Kanalfernsehuntersuchungen der öffentlichen Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser) vorgenommen. Ein Übersichtsplan der betroffenen Gebiete liegt bei der Gemeindeverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald, auf. Die Grundeigentümer werden gebeten, der ausführenden Unternehmung, MÖKAH AG, den freien Zugang zu den aussenliegenden Abwasserschächten zu gewähren.

Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Ingenieurbüro (Ryser Ingenieure AG, Bern), Herr Fabian Ryter, unter 031 560 03 34 oder fabian.ryter@rysering.ch, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und das Verständnis für die bevorstehenden, notwendigen Arbeiten.

Gemeindeverwaltung Wald

12. November 2025

Trinkwasserqualität in der Gemeinde Wald (nur öffentliche Wasserversorgung)

Gesamthärte: 34.7 °fH
Nitratgehalt: 26.4 mg/l

Definierung der Wasserhärten:

0 - 15 °fH = weich
16 - 25 °fH = mittelhart
über 25 °fH = hart

Toleranzgrenze für den Nitratgehalt = 40 mg/l

Die angegebenen Messwerte stützen sich auf die Untersuchung vom 1. September 2025. Das chemisch und bakteriologisch einwandfreie Wasser stammt aus der Quellfassung im Düfti. Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität erfolgt aus Sicherheitsgründen eine Ultraviolett-Bestrahlung. Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald (031 / 810 60 70).

Bau- und Betriebskommission Wald

15. September 2025

Gebührenmarken und -säcke

Seit dem 01. September 2025 sind Gebührenmarken und Gebührensäcke bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 

Folgendes können Sie bei uns beziehen:

  • Kunststoffrecyclingsäcke (17 und 35 Liter)
  • Kehrichtsäcke (17, 35, 60 und 110 Liter)
  • Kehrichtmarken (35, 60 und 110 Liter)
  • Grünabfuhrmarken