Abfall

In Zusammenarbeit mit der Firma Zaugg Belp AG entsorgen wir jeden Freitag den Kehricht aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben. Jährlich entsteht ein Abfallberg von rund 150 Tonnen (125 kg pro Einwohner/-in).

Der Abfuhrkalender gibt Ihnen Auskunft, welche Abfälle Sie wo, wie und wann entsorgen können und welche Gebühren zu entrichten sind.

Grünabfuhr

Die Grünabfuhr wird jweils von April bis November angeboten. Die Grünabfälle sind in speziellen, grünen Containern (140l, 240l und 800l) bereitzustellen. Die Abfuhr ist gebührenpflichtig. Pro Container wird 1 Bündel Astmaterial (Länge max. 1 m und max. 25 kg) gratis abgeführt. Details ersehen Sie aus dem Abfuhrkalender.

Die Grünabfuhr erfolgt nicht in der ganzen Gemeinde. Es werden nur die Ortsteile Englisberg, Zimmerwald und die Liegenschaften an der unteren Längenbergstrasse bedient.

Containerplomben für die Grünabfuhr erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Kadaversammelstelle

Tierkörpersammelstelle Niedermuhlern

Ab 1. August 2024 können Tierkadaver in der  Tierkörpersammelstelle Niedermuhlern entsorgt werden.

Standort

Garage der Landi Niedermuhlern
Dorf 14a
3087 Niedermuhlern

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 bis 08.00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten besteht für Notfälle folgende Pikettnummer zur Verfügung: 
Blatter Peter, Telefon: 079 364 47 02

Kleintiere bis 10kg

Kleintiere mit einem maximalen Gewicht von 10kg dürfen laut Gesetz auf Privatgrund begraben werden. Mieter müssen zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.

Tierkörper bis 200kg

Gestorbene oder totgeborene Tiere, Fische und Abfälle aus nicht-gewerblichen Schlachtungen bis 200 kg können gegen Gebühr in die Tierkörpersammelstelle gebracht werden.

Grosstiere über 200kg

Diese werden gegen Verrechnung ab Hof abgeholt. Direkt melden bei:

GZM Extraktionswerk AG
3250 Lyss
Telefon 032 387 47 87
Pikett 032 384 33 33

Kosten

Ab dem 1. August 2024 erfolgt die Finanzierung analog der früheren Sammelstelle Zimmerwald. 80% der Kosten für die Kadaverentsorgung werden den Nutztierhaltern in der Gemeinde gemäss dem Gebührenrahmen im Abfallreglement weiterverrechnet. Dieser beträgt neu Fr. 5.00 bis Fr. 20.00 pro Grossvieheinheit (GVE) nach GELAN. Die restlichen Kosten für die Entsorgung von Wildtieren, Kleintieren aus Haushaltungen sowie aufgefundenen Kadavern werden der allgemeinen Abfallrechnung belastet. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich durch die Gemeinde Wald.

Wildtiere

Verendete Wildtiere werden durch den Wildhüter geholt. Meldung bitte unter der Gratisnummer 0800 940 100.

Neophyten

Invasive Neophyten sind Pflanzen aus anderen Kontinenten, welche als Zierpflanzen, Bienenweide oder mit Getreide eingeschleppt wurden.

Problem

Sie vermehren sich stark, breiten sich von Gärten in der Natur aus und ersticken die heimischen Pflanzen. Tiere wie Schmetterlinge verlieren dadurch ihren Lebensraum, andere Tiere sind gefährdet durch die Gifte in den Pflanzen.

Gesetzesgrundlage

Seit dem 1. Oktober 2008 ist die Freisetzungsverordnung des Bundes in Kraft. Sie regelt den Umgang mit Organismen in der Umwelt. Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt.

Ihr Beitrag

  • Rotten Sie verbotene Pflanzen in Ihrem Garten aus!
  • Verzichten Sie auf Problempflanzen. Oder schneiden sie die Blütenstände nach dem Blühen sofort ab und entsorgen Sie diese im Kehricht.
  • Kein Gartenabfall in der Natur z.B. im Wald oder an Gewässern deponieren.
  • Keine Neupflanzungen von verbotenen Pflanzen und Problempflanzen.

Papiersammlung

Vierteljährlich wird eine Papiersammlung durchgeführt. Der Sammeldienst erfolgt durch die Firma Zaugg Belp AG. Die Daten werden jeweils im Anzeiger publiziert oder können dem Abfuhrkalender entnommen werden.