Einwohner- und Fremdenkonktrolle

Einbürgerung

Sie möchten sich einbürgern lassen?

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Bern.

Heimatausweis

Sie möchten sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden oder die Gültigkeit Ihres Heimatausweises ist abgelaufen?

Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus. Heimatausweise die verlängert werden müssen, sind zusätzlich der Einwohnerkontrolle zuzustellen. Wir senden Ihnen danach den neuen/verlängerten Heimatausweis und die Rechnung per Post zu.

Kosten (exkl. Porto): Fr. 20.--

Bestellung Heimatausweis

Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie haben Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald und sind innerhalb der Gemeinde umgezogen. Die Adressänderung möchten Sie jetzt der Einwohner-/Fremdenkontrolle melden.

Umzug Ausländer/-innen innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung persönlich, telefonisch oder per eUmzug zu melden. Diese wiederum meldet dies dem Migrationsdienst des Kantons Bern, um die Änderung auf dem Ausländerausweis vorzunehmen. Sobald die Adresse durch den Migrationsdienst des Kantons Bern geändert worden ist, werden Ihnen die Kosten für die Adressänderungen in Rechnung gestellt.

eUmzug

Umzug Schweizer/-innen innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung persönlich, telefonisch oder via eUmzug zu melden. Stellen Sie uns (falls noch vorhanden) den Niederlassungsausweis zu. Die Adresse wird anschliessend geändert. 

Das Dienstbüchlein des Militärs ist dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.

Kosten: Fr. 20.00

eUmzug

Umzug ins Heim

Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eingetreten sind, melden ihre Adressänderung bitte mit dem Online-Formular oder per Telefon der Einwohnerkontrolle.

Wegzug

Sie ziehen aus der Gemeinde Wald weg und möchten sich abmelden. Dies kann persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder per eUmzug erfolgen.

Wegzug Ausländer/innen

Ausländerinnen und Auländer haben sich spätestens am Tage des Wegzuges bei der Fremdenkontrolle persönlich  oder per eUmzug abzumelden und die neue Wohnsitzadresse bekannt geben. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.

Wegzug Schweizer/innen

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder per eUmzug abzumelden und die neue Adresse bekannt zu geben. Die hinterlegten Ausweisschriften werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändingt. Der Heimatschein wird im Kanton Bern zur Anmeldung nicht mehr benötigt und ist aufzubwahren. 

Weiter bitten wir Sie zu beachten, dass

  • Wehrpflichtige die Adressänderung dem Sektionschef zu melden haben;
  • Hundehalter die Adresse im Amicus ändern.
  • Liegenschaftseigentümer haben bei einem Verkauf den Zählerstand zu melden.

eUmzug

Wohnsitzbescheinigung

Sie benötigen für sich eine Wohnsitzbescheinigung.

Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus. Wir senden Ihnen danach die Wohnsitzbescheinigung und die Rechnung mit der Post zu.

Kosten (exkl. Porto): Fr. 20.--

Bestellung Wohnsitzbescheinigung

Zuzug

Sie sind in die Gemeinde Wald gezogen und möchten sich anmelden - herzlich willkommen!

Zuzug Ausländer/innen

Die Anmeldung hat bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Zuzug am Schalter der Gemeindeschreiberei oder per eUmzug zu erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • AHV-Ausweis

Zuzug Schweizer/innen

Niederlassung

Schweizerbürger/innen, die neu in Wald wohnhaft sind, haben sich innert 14 Tagen ab dem Zuzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei oder per eUmzug anzumelden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Krankenversicherungsausweis

Personen, die aus der Landeskirche ausgetreten sind, haben zusätzlich die Austrittsbestätigung vorzuweisen.

Die Gebühr von CHF 20.00 ist bei der Anmeldung zu bezahlen.

Von der Niederlassung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate ausserhalb seines Wohnsitzes aufhalten will oder wer in einem Heim oder einer Anstalt untergebracht ist.

Wochenaufenthalt

Wer nur vorübergehend und nicht mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Gemeinde Wald wohnt und regelmässig über das Wochenende wieder nach Hause zurückkehrt, meldet sich als Wochenaufenthalter an. Der Heimatausweis ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beziehen. Der Aufenthalter hat sich mit dem Heimatausweis persönlich bei der Aufenthaltsgemeinde anzumelden.

Als Bestätigung der Anmeldung erhält der Wochenaufenthalter einen Aufenthaltsausweis. Die Gebühr für diesen beträgt CHF 20.00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.

Obgenannte Bestimmungen und Fristen gelten auch für Minderjährige.

eUmzug