Finanzen/Steuern

Aufgaben

Die Finanzverwaltung ist zuständig für:

  • Führen der Gemeindebuchhaltung
  • Jahresrechnung, Budget, Finanzplanung
  • Finanzpolitische Beratung
  • Rechnungsstellungen
  • Inkasso sämtlicher Forderungen
  • Vermögensverwaltung
  • Besoldungswesen
  • Mehrwertsteuer
  • Versicherungen
  • EDV-Koordination

Anschrift

Finanzverwaltung Wald
Kirchstrasse 5
3086 Zimmerwald
Tel. 031 810 60 73

Budget

Für das jährliche Budget berechnen die einzelnen Ressorts alle Aufwand- und Ertragsposten. Daraus errechnet sich das gesamte Budget der Gemeinde. Dieses enthält alle Aufwendungen und Erträge des folgenden Jahres und die Veränderung des Eigenkapitals. Das Budget ist vor Beginn des Rechnungsjahres zusammen mit der Steueranlage zu beschliessen.

Dokumente

Budget 2026
Budget 2025
 

Finanzplanung

Der Finanzplan ist ein wichtiges Führungsmittel. Er verschafft einen Überblick über die Entwicklung des Finanzhaushaltes der Gemeinde für die nächsten Jahre. Aus der mutmasslichen Entwicklung der Erfolgsrechnung und dem Investitionsprogramm in der Planungsperiode wird die Tragbarkeit für die Gemeindefinanzen ermittelt. Die finanziellen Auswirkungen, die aus der Planung zu erwarten sind, werden aufgezeigt (Verschuldung, Entwicklung Eigenkapital, Steueranlage).

Dokumente

Finanzplan 2024-2029
Finanzplan 2025-2030

 

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist das dritte finanzielle Führungsinstrument unserer Gemeinde. Der Gemeinderat vergleicht die Informationen aus der Jahresrechnung mit dem Budget und dem Finanzplan. Dies ermöglicht ihm, die finanzielle Führung der Gemeinde auszuüben. Die Gemeinderechnung wird nach dem gesetzlich vorgeschriebenen "Harmonisierten Rechnungsmodell HRM2" geführt.

Dokumente

Jahresrechnung 2024
Jahresrechnung 2023

Steuern

Aufgaben

Das Steuerbüro ist zuständig für:

  • Führung des Steuerregister
  • Veranlagungsarbeiten
  • Amtliche Bewertungen
  • Quellensteuern
  • Feuerwehrersatzabgaben
  • Liegenschaftssteuern
  • Gemeindesteuerteilungen
  • Steuer-Erlasswesen

Auskünfte über Steuertaxationen

Es ist für Sie leider nicht möglich, telefonische Auskünfte über Steuertaxationen zu erhalten. Persönlich am Schalter geben wir Ihnen aber gerne Auskunft.

Kantonale Steuerverwaltung / TaxMe

Für allgemeine Fragen ist die kantonale Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 031 633 60 01 erreichbar.

Links

Hundekontrolle

Hunderegister, Mutationen

HundehalterInnen sind verpflichtet, neue Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip-Nummer des Hundes. Wer anstelle eines bisherigen Hundes einen anderen erwirbt, hat dies ebenfalls der Gemeindeverwaltung zu melden. Ebenso sind Abgänge infolge Tod, Wegzug oder Verkauf zu melden. Mit einer raschen Meldung ermöglichen Sie uns, das Hunderegister stets aktuell zu halten.

WICHTIG: Neben der Meldung an die Gemeinde ist auch eine Mutation bei der Datenbank Amicus vorzunehmen.

Anmeldung / Mutation Hundehalter

Hundemarke

Jeder Hund muss die nummerierte Hundemarke der Gemeinde Wald tragen. Die Marke wird nicht mehr jährlich erneuert, sondern behält ihre Gültigkeit in den folgenden Jahren. Bei Verlust kann bei der Gemeindeverwaltung jederzeit eine Ersatzmarke bezogen werden.

Kennzeichnung/Registrierung von Hunden in der Datenbank Amicus

Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (TSV/SR 916.401) müssen seit 1.1.2007 alle Hunde gekennzeichnet (Mikrochip, bei vor dem 1.1.2006 geborenen Hunden auch Tätowierung zulässig) und in einer Datenbank registriert sein. Dies geschieht in der Regel durch den Tierarzt.

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen. Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin hat anschliessend jede Adressänderung oder jeden Besitzerwechsel der Amicus zu melden.

Tollwutschutzimpfung

Da die obligatorische Tollwutschutzimpfung per 1. April 1999 abgeschafft wurde, entfällt die Kontrollpflicht. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass für Hunde bei Grenzübertritt die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

Rechnungsstellung

Die Hundetaxe beträgt Fr. 40.00 je Hund und wird durch die Finanzverwaltung jeweils im August in Rechnung gestellt. Pflichtig sind alle am Stichtag 1. August über sechs Monate alten Hunde. Als Basis für die Rechnungsstellung dient das Register der im Vorjahr bezahlten Hundetaxen mit den inzwischen eingegangenen Meldungen über Zugänge und Abgänge sowie die offizielle Hunde-Datenbank der Amicus. Hunde, welche nach dem 1. August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe noch in keiner bernischen Gemeinde entrichtet worden ist, sind ebenfalls taxpflichtig.