Ortspolizei/Sicherheit
Festwirtschaft
Für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses, bei welchem Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen.
Bitte reichen Sie das "Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung" mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen wie Getränkekarte mit Preisliste, Selbstkontrollkonzept, Lebensmittelkontrolliste und Jugendschutzkonzept spätestens 20 Tage (bei Anlässen über 500 Personen spätestens 60 Tage) vor dem Anlass ein. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.
Ab August 2024 können die gastgewerblichen Einzelbewilligungen für Anlässe auch digital eingereicht werden. Für die Erfassung eines Gesuches benötigen Sie ein BE-Login. Sofern Sie noch kein BE-Login besitzen, können Sie dieses über untenstehenden Link erstellen.
Für die Registration benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer.
Sobald Sie über ein gültiges BE-Login verfügen, können Sie sich für die Erfassung des Gesuchs anmelden. Entsprechende Anleitungen finden Sie unter rsta.dij.be.ch.
Jugendschutz
Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
Links
Dokumente
Feuerwehr
Organisation
Ab 01.01.2020 ist die Feuerwehr Wald der Regio Feuerwehr Belp angeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Angehörigen der Feuerwehr Wald setzen alles daran um in Not Leben zu retten sowie mit allen Mitteln die Werte zu schützen und zu erhalten.
Im Schadenfall
Alarmierung IMMER über Telefon-Nr. 118 oder 112 (bei Feuer, Wasser, Oel, Insekten usw.)
Kommando
Feuerwehr Regio Belp
Rubigenstrasse 29
Postfach 103
3123 Belp
031 819 40 68
info@feuerwehr-regio-belp.ch
Kommandanten
Stephan Oberli
Rubigenstrasse 29
Postfach
3123 Belp
kdt@feuerwehr-regio-belp.ch
Reto Bützberger
Rubigenstrasse 29
Postfach
3123 Belp
kdt@feuerwehr-regio-belp.ch
Ausbildungschef
Christian Beyeler
Rubigenstrasse 29
Postfach
3123 Belp
ausb-of@feuerwehr-regio-belp.ch
Sekretariat
Beatrice Trachsel
Rubigenstrasse 29
Postfach
3123 Belp
031 819 84 82
sekretariat@feuerwehr-regio-belp.ch
Links
Gastgewerbe
Das Gesuch für die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes ist 30 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Bitte legen Sie einen aktuellen Strafregisterauszug und eine Kopie des Fähigkeitsausweises sowie die bisherige Betriebsbewilligung bei.
Überzeitbewilligung
Gastgewerbebetrieb dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Überzeitbewilligungen erteilen. Gesuche um Erteilung der Überzeitbewilligungen sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Links
Lotto, Tombola und Lotterie
Lotto und Tombola
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Die Erträge aus Lottos und Tombolas dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
Lotterie
Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffenlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.
Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgen.
Das Gesuchsformular für die Erteilung eine Lotteriebewilligung ist
- vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Beilagen bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID, Abteilung Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern einzureichen,
- bis spätestens am 30. September des Jahres vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufs einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID.
Links
Notfalltreffpunkt
Für den Fall, dass unsere Gemeinde von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhält man am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.
Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Wald befindet sich bei der Gemeindeverwaltung von Kehrsatz. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dokumente
RFO - Regionales Führungsorgan Gürbetal
Sicherheit
Wald auf dem neusten Stand in Sachen Sicherheit
Die Gemeinde Wald verfügt über eine gut ausgerüstete und ausgebildete Feuerwehr. Im Bereich Zivilschutz gehört die Gemeinde Wald zur Zivilschutzorganisation Gürbetal. Nicht nur im Ernstfall arbeiten diese Organisationen mit den entsprechenden Nachbarorganisationen zusammen. Verschiedene Übungen und Ausbildungskurse werden gemeinsam durchgeführt.
Für Polizeiaufgaben auf dem Gemeindegebiet ist die Kantonspolizei Bern, mit Posten in Belp, zuständig.
Die Gemeindeangestellten des Werkhofes unterhalten Sommer und Winter die Strassen und Wege, sowie die Bach- und Flussufer auf dem Gemeindegebiet.
Zivilschutz
Seit dem Jahr 2004 gehört die Gemeinde Wald für den Bereich Zivilschutz der Zivilschutzorganisation (ZSO) Gürbetal in Belp an. Diese umfasst 11 Gemeinden.
In der Gemeinde verfügen wir über mehrere kleinere und grössere Zivilschutzanlagen (ZSA), u.a. die ZSA Stäpfli, in welcher 2 Räume für die Jugendarbeit der Gemeinde genutzt werden.
Der Zivilschutz kommt bei Unwettern und Katastrophen jeglicher Art zum Einsatz. In Notfällen wird auch die Feuerwehr bei ihren Einsätzen unterstützt.
Kontakt
Kommandant
Etienne Carvajal
Gartenstrasse 2
3123 Belp
Tel. 031 818 22 22
kdt@zso-guerbetal.ch