Todesfall/Bestattung

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen:

  • Arzt benachrichtigen, er stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Ausweisschriften (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunternehmen besorgt werden.
  • Bestattungsunternehmen benachrichtigen. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und der Transport zum Aufbahrungsort organisiert.
  • Den Pfarrer kontaktieren um einen Termin für die Abdankung/Beerdigung festzulegen.
  • Versicherungen informieren: AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensversicherungen, Krankenkasse, usw.

Nach Erhalt der offiziellen Todesmitteilung vom Zivilstandsamt nimmt der Siegelungsbeamte mit den Angehörigen Kontakt auf, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Ein allfällig aufgefundenes Testament ist dem Gemeinderat zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.

Begräbnisgemeinde

Für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald ist die Begräbnisgemeinde Zimmerwald zuständig.

Präsidium

Frau Therese Beyeler
Mobile: 079 382 41 64
beyeler_therese@bluewin.ch

Sekretariat

Frau Isabella Guggisberg
Tel. 031 819 22 76
begraebnisgemeinde.zimmerwald@bluewin.ch

Dokumente

Friedhof- und Bestattungsreglement
Gebührenreglement Begräbnisgemeinde
Merkblatt Todesfall
Organisationsreglement Begräbnisgemeinde

Siegelungsbeamter

Gemeindeverwaltung Wald  BE
Kirchstrasse 5
3086 Zimmerwald

Tel. 031 810 60 70