Todesfall/Bestattung
Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen:
- Arzt benachrichtigen, er stellt eine Todesbescheinigung aus.
- Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Ausweisschriften (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunternehmen besorgt werden.
- Bestattungsunternehmen benachrichtigen. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und der Transport zum Aufbahrungsort organisiert.
- Den Pfarrer kontaktieren um einen Termin für die Abdankung/Beerdigung festzulegen.
- Versicherungen informieren: AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensversicherungen, Krankenkasse, usw.
Nach Erhalt der offiziellen Todesmitteilung vom Zivilstandsamt nimmt der Siegelungsbeamte mit den Angehörigen Kontakt auf, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Ein allfällig aufgefundenes Testament ist dem Gemeinderat zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.
Begräbnisgemeinde
Für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald ist die Begräbnisgemeinde Zimmerwald zuständig.
Präsidium
Frau Therese Beyeler
Mobile: 079 382 41 64
beyeler_therese@bluewin.ch
Sekretariat
Frau Isabella Guggisberg
Tel. 031 819 22 76
begraebnisgemeinde.zimmerwald@bluewin.ch
Dokumente
Friedhof- und Bestattungsreglement
Gebührenreglement Begräbnisgemeinde
Merkblatt Todesfall
Organisationsreglement Begräbnisgemeinde
Siegelungsbeamter
Gemeindeverwaltung Wald BE
Kirchstrasse 5
3086 Zimmerwald
Tel. 031 810 60 70